Das Video zum Nachlesen
Sie haben selbst gekündigt und bereuen die Entscheidung.
Eine wirksam zugegangene Kündigung lässt sich grundsätzlich nicht einseitig zurücknehmen. Für die Fortsetzung brauchen Sie regelmäßig eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber. Ob ausnahmsweise eine Anfechtung in Betracht kommt, hängt von besonderen Voraussetzungen ab und sollte sofort geprüft werden. Ein bloßer Meinungswechsel genügt nicht. Klären Sie schriftlich, ob der ursprüngliche Vertrag fortgesetzt oder ein neues Arbeitsverhältnis begründet werden soll. Davon können Betriebszugehörigkeit, Probezeit und weitere Rechte abhängen.
Eine Einigung über die Fortsetzung sollte alle wesentlichen Bedingungen erfassen. Bleiben Tätigkeit, Gehalt und bisherige Beschäftigungszeiten erhalten? Was geschieht mit bereits vereinbarten Änderungen oder einer angekündigten Freistellung? Verlassen Sie sich dabei nicht auf ein unverbindliches Gespräch. Eine klare Bestätigung verhindert, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer später von unterschiedlichen Ausgangslagen ausgehen.
Eine gute Vorbereitung beginnt mit einer übersichtlichen Zusammenstellung: eigene Kündigung und Schriftwechsel über die Fortsetzung. Ergänzen Sie die wichtigsten Daten und kennzeichnen Sie, welche Punkte noch unklar sind. Das erleichtert eine gezielte rechtliche Einschätzung.
Bei STEINWACHS prüfen wir Ihre Unterlagen und besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte.
Steinwachs Rechtsanwaltskanzlei. Wir leisten mehr als Recht bietet.