Eigenbedarfskündigung – Ausziehen oder widersprechen?

Mietrecht · 1:22 Min.

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Sie erhalten eine Eigenbedarfskündigung.

Der Wunsch des Vermieters allein beendet das Mietverhältnis noch nicht. Im Schreiben müssen die begünstigte Person und der nachvollziehbare Wohnbedarf erkennbar werden. Prüfen Sie außerdem Frist, Unterschriften und mögliche Sperrfristen nach einer Umwandlung. Ein berechtigter Eigenbedarf kann trotzdem auf einen erheblichen persönlichen Härtefall treffen. Lassen Sie deshalb sowohl die Kündigung als auch Ihre eigene Wohnsituation prüfen, bevor Sie einen Auszug verbindlich zusagen.

Eine Kündigung ist von einer späteren Räumung zu unterscheiden. Auch nach einer Kündigung darf der Vermieter eine Räumung grundsätzlich nicht eigenmächtig durchsetzen. Umgekehrt sollten Sie Fristen und gerichtliche Schreiben ernst nehmen. Prüfen Sie deshalb Wirksamkeit, mögliche Einwendungen und eine realistische Wohnlösung gemeinsam, bevor eine abschließende Vereinbarung getroffen wird.

Für eine erste Einordnung helfen insbesondere: Kündigung, Mietvertrag und persönliche Härtegründe. Beschreiben Sie dazu den Ablauf in zeitlicher Reihenfolge. Trennen Sie eigene Beobachtungen von Angaben anderer und halten Sie offene Fragen ausdrücklich fest.

Für Ihren konkreten Fall prüfen wir bei STEINWACHS die Kündigung und Ihre Möglichkeiten zur Fortsetzung oder Einigung. Bringen Sie Ihre Fragen in die Beratung mit. Wir erläutern die rechtlichen Möglichkeiten und besprechen mit Ihnen das weitere Vorgehen.

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