Ehepartner und Kinder – Wer beim Erbe zusammenkommt

Erbrecht · 1:24 Min.

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Der Ehepartner erbt nicht automatisch alles.

Sind Kinder vorhanden, können Ehepartner und Kinder gemeinsam Erben werden. Die Quote hängt unter anderem vom Güterstand und der konkreten Familienkonstellation ab. Auch ein Testament kann die Verteilung verändern und Pflichtteilsansprüche auslösen. Klären Sie deshalb Ehevertrag, Nachkommen und vorhandene Verfügungen gemeinsam. Eine gemeinsam bewohnte Immobilie gehört nicht allein wegen der Ehe automatisch vollständig dem überlebenden Partner. Eigentum und Erbquote sind getrennt zu prüfen.

Gesetzliche Erbfolge, testamentarische Begünstigung und Pflichtteil sind unterschiedliche Rechtspositionen. Eine Person kann von der Erbfolge ausgeschlossen sein und trotzdem einen Geldanspruch haben. Entscheidend sind vollständige Familienverhältnisse und wirksame Verfügungen. Auch frühere Ehen oder Adoptionen können Bedeutung haben. Prüfen Sie deshalb die gesamte Konstellation, bevor einzelne Quoten oder Nachlassgegenstände verbindlich verteilt werden.

Für eine erste Einordnung helfen insbesondere: Ehevertrag, Familienübersicht und Grundbuchdaten. Beschreiben Sie dazu den Ablauf in zeitlicher Reihenfolge. Trennen Sie eigene Beobachtungen von Angaben anderer und halten Sie offene Fragen ausdrücklich fest.

Bei STEINWACHS prüfen wir Ihre Unterlagen und besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte.

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