Das Video zum Nachlesen
Die gecharterte Yacht hat bei Übergabe erhebliche Defekte.
Dokumentieren Sie den Zustand gemeinsam mit dem Anbieter und melden Sie Probleme sofort. Unterscheiden Sie Komfortmängel von Sicherheitsrisiken; mit einem unsicheren Boot sollten Sie nicht auslaufen. Geben Sie Gelegenheit zur Abhilfe und halten Sie deren Ergebnis fest. Ob Miet-, Reise- oder anderes Vertragsrecht greift, hängt vom gebuchten Leistungsumfang ab. Eine eigenmächtige Preisreduzierung sollte deshalb erst nach Prüfung des konkreten Vertrags erfolgen.
Bei Charterverträgen entscheidet der konkrete Leistungsumfang über die rechtliche Einordnung. Eine reine Bootsüberlassung ist nicht automatisch dasselbe wie eine organisierte Reise mit weiteren Leistungen. Auch ausländisches Recht kann eine Rolle spielen. Prüfen Sie deshalb Vertrag, Übergabe und Reklamationsablauf zusammen. Eine vor Ort getroffene Einigung sollte eindeutig festhalten, welche Ansprüche danach noch offenbleiben.
Die Prüfung lässt sich mit diesen Unterlagen und Angaben vorbereiten: Chartervertrag, Übergabeprotokoll und Mängelfotos. Markieren Sie strittige Punkte und ergänzen Sie, welche Lösung für Sie praktisch sinnvoll wäre. Das hilft bei der weiteren Abstimmung.
Bei STEINWACHS prüfen wir Charterbedingungen und mögliche Erstattungsansprüche. Sprechen Sie uns an, damit Sie Ihre Möglichkeiten kennen und die nächsten Schritte auf einer geklärten rechtlichen Grundlage planen können.
Steinwachs Rechtsanwaltskanzlei. Wir leisten mehr als Recht bietet.