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Der Widerruf Ihrer Bewährung droht.
Prüfen Sie, welcher konkrete Verstoß oder neue Vorwurf zugrunde liegt. Nicht jede Schwierigkeit führt automatisch zur Vollstreckung der Freiheitsstrafe. Unter Voraussetzungen kommen andere Maßnahmen in Betracht. Legen Sie tatsächliche Gründe und bereits erfolgte Erfüllung nachvollziehbar dar. Ein neues Ermittlungsverfahren und eine rechtskräftige Verurteilung sind zu unterscheiden. Reagieren Sie auf Anhörungen rechtzeitig. Eine tragfähige Stellungnahme braucht konkrete Unterlagen statt allgemeiner Versprechen.
Bewährungsauflagen und Weisungen müssen genau verstanden werden. Bei tatsächlichen Schwierigkeiten kann eine rechtzeitige Anpassung eher geprüft werden als eine nachträgliche Entschuldigung. Halten Sie Erfüllung und Kontakte nachvollziehbar fest. Neue Vorwürfe sollten mit der Verteidigung abgestimmt werden. Die Entscheidung über weitere Maßnahmen hängt von der konkreten Entwicklung ab und nicht allein von allgemeinen guten Vorsätzen.
Für das Beratungsgespräch sind vor allem diese Angaben hilfreich: Anhörung und Nachweise zur Bewährungsführung. Schreiben Sie dazu Ihre wichtigsten Fragen auf. Auch die bisherige Korrespondenz kann zeigen, welche Punkte bereits geklärt sind und wo Streit besteht.
Bei STEINWACHS prüfen wir Ihre Unterlagen und besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte.
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