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Nach einem Onlineverkauf wird Ihnen Betrug vorgeworfen.
Entscheidend ist nicht nur, dass Lieferung oder Zahlung ausgeblieben sind. Zu prüfen sind Täuschung, Vorsatz und die Umstände beim Vertragsschluss. Sichern Sie Anzeige, Nachrichten, Zahlungs- und Versandnachweise vollständig. Ein späteres Missverständnis kann anders zu bewerten sein als eine von Anfang an geplante Täuschung. Erklären Sie den Ablauf nicht vorschnell ohne Kenntnis der Akte. Auch zivilrechtliche Rückabwicklung und Strafverfahren müssen getrennt betrachtet werden.
Ein strafrechtlicher Vorwurf verlangt die Prüfung aller gesetzlichen Merkmale, einschließlich erforderlichen Vorsatzes oder anderer subjektiver Voraussetzungen. Ein wirtschaftlicher oder persönlicher Konflikt ist nicht automatisch eine Straftat. Sichern Sie den vollständigen Zusammenhang und vermeiden Sie neue unüberlegte Erklärungen. Nach Akteneinsicht lässt sich gezielt entscheiden, welche Tatsachen aufklärungsbedürftig und welche Beweise tatsächlich erheblich sind.
Für das Beratungsgespräch sind vor allem diese Angaben hilfreich: Verkaufsanzeige, Chatverlauf und Zahlungsbelege. Schreiben Sie dazu Ihre wichtigsten Fragen auf. Auch die bisherige Korrespondenz kann zeigen, welche Punkte bereits geklärt sind und wo Streit besteht.
Bei STEINWACHS prüfen wir Ihre Unterlagen und besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte.
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