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Der Betrieb wird verkauft.
Bedeutet das automatisch einen neuen Arbeitsvertrag? Bei einem Betriebsübergang können die bestehenden Arbeitsverhältnisse kraft Gesetzes auf den Erwerber übergehen. Welche Regeln weitergelten, muss im Einzelnen geprüft werden. Eine Kündigung allein wegen des Übergangs ist unzulässig. Beschäftigte müssen ordnungsgemäß unterrichtet werden und können unter bestimmten Voraussetzungen widersprechen. Ein Widerspruch ist aber nicht automatisch vorteilhaft, wenn der bisherige Arbeitgeber keine Beschäftigung mehr anbieten kann. Unterschreiben Sie einen neuen Vertrag daher nicht allein aus dem Gefühl, dazu verpflichtet zu sein.
Für einen Betriebsübergang kommt es auf die tatsächliche Übernahme einer wirtschaftlichen Einheit an. Der bloße Name eines Kaufvertrags entscheidet nicht. Auch Veränderungen bei Tarifbindung und Betriebsvereinbarungen brauchen eine eigene Prüfung. Besonders wichtig ist eine verständliche Information über Folgen und Beteiligte. Eine Entscheidung über den Widerspruch sollte deshalb auf der konkreten Beschäftigungsperspektive beruhen.
Für die Beratung sind insbesondere diese Unterlagen und Angaben hilfreich: Unterrichtungsschreiben und bisheriger Arbeitsvertrag. Halten Sie zusätzlich fest, welche Entscheidung jetzt ansteht und was Sie mit einer rechtlichen Klärung erreichen möchten.
Bei STEINWACHS prüfen wir den Übergang und die Folgen eines möglichen Widerspruchs. Sprechen Sie uns an, damit Sie Ihre Möglichkeiten kennen und die nächsten Schritte auf einer geklärten rechtlichen Grundlage planen können.
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