Benachteiligt bei der Bewerbung – Welche Indizien Sie sichern sollten

Arbeitsrecht · 1:18 Min.

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Die Bewerbung wurde abgelehnt, und Sie vermuten eine Benachteiligung wegen Ihres Alters, Geschlechts oder einer Behinderung.

Die bloße Absage beweist das noch nicht. Hinweise können sich aber aus der Stellenanzeige, Aussagen im Gespräch oder dem Ablauf ergeben. Sichern Sie diese Informationen unverändert. Wenn ausreichende Indizien vorliegen, kann sich die Beweislast verschieben. Für mögliche Ansprüche müssen Sie grundsätzlich kurze gesetzliche Fristen beachten. Ein Verstoß führt nicht automatisch dazu, dass Sie eingestellt werden müssen. Prüfen Sie daher frühzeitig das konkrete Ziel Ihres Vorgehens.

Das Gleichbehandlungsrecht schützt vor bestimmten gesetzlich erfassten Benachteiligungen. Nicht jede ungerechte Behandlung fällt automatisch darunter. Liegen ausreichende Indizien vor, können besondere Beweisregeln helfen. Für Geldansprüche und eine Klage gelten eigene kurze Fristen. Eine Beschwerde im Betrieb ersetzt eine wirksame schriftliche Forderung nicht automatisch.

Die Prüfung lässt sich mit diesen Unterlagen und Angaben vorbereiten: Stellenanzeige, Bewerbung und Absage. Markieren Sie strittige Punkte und ergänzen Sie, welche Lösung für Sie praktisch sinnvoll wäre. Das hilft bei der weiteren Abstimmung.

Bei STEINWACHS prüfen wir Ihre Unterlagen und besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte.

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