Das Video zum Nachlesen
Sie sollen nachzahlen, haben aber keine Rechnungen gesehen.
Zur Prüfung einer Betriebskostenabrechnung können Sie Belegeinsicht verlangen. Dabei geht es nicht nur um eine mündliche Erklärung des Gesamtbetrags. Der Vermieter darf die Belege auch elektronisch bereitstellen. Benennen Sie die auffälligen Positionen und klären Sie, wie die Einsicht praktisch ermöglicht wird. Ob Kopien oder eine andere Form verlangt werden können, hängt vom Fall ab. Eine Zahlungsverweigerung sollte nicht vorschnell erfolgen. Dokumentieren Sie jedenfalls, wann Sie welche Unterlagen angefordert haben und wie reagiert wurde.
Ein formell nachvollziehbares Schreiben zur Abrechnung kann trotzdem inhaltliche Fehler enthalten. Prüfen Sie deshalb nicht nur die Gesamtsumme, sondern Umlagefähigkeit, Belege und Ihre bereits geleisteten Zahlungen. Für Einwendungen gelten eigene Fristen. Dokumentieren Sie konkret, welche Belege Sie angefordert haben. Auch ein Guthaben und eine streitige Nachforderung müssen getrennt behandelt werden, damit keine berechtigte Position untergeht.
Bringen Sie Ihre Anfrage nach den Belegen und die beanstandeten Positionen der Abrechnung mit. Halten Sie zusätzlich fest, welche Entscheidung jetzt ansteht und was Sie mit einer rechtlichen Klärung erreichen möchten.
Bei STEINWACHS prüfen wir Ihre Unterlagen und besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte.
Steinwachs Rechtsanwaltskanzlei. Wir leisten mehr als Recht bietet.