Behandlungsfehler erst spät erkannt – Die Verjährung rechtzeitig prüfen

Arzthaftungsrecht · 1:24 Min.

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Sie erkennen einen möglichen Behandlungsfehler erst Jahre später.

Für die Verjährung sind Kenntnis, grob fahrlässige Unkenntnis und gesetzliche Höchstfristen zu prüfen. Nicht jedes schlechte Behandlungsergebnis vermittelt bereits die erforderliche Kenntnis eines Fehlers. Umgekehrt beginnt eine Frist nicht zwingend erst mit einem fertigen Gutachten. Erfassen Sie, wann Ihnen welche Tatsachen bekannt wurden. Eine Beschwerde allein sichert Ansprüche nicht zuverlässig. Bei Unklarheit sollte die Fristfrage frühzeitig unabhängig vom medizinischen Gutachten geklärt werden.

Behandlungsdatum, erste Zweifel und ausreichende Kenntnis eines möglichen Fehlers sind unterschiedliche Zeitpunkte. Die rechtliche Bewertung muss diese sauber auseinanderhalten. Auch Höchstfristen und besondere Hemmungstatbestände können relevant sein. Eine laufende medizinische Untersuchung schafft nicht automatisch einen sicheren Aufschub. Lassen Sie deshalb die Fristfrage parallel zur fachlichen Aufklärung bearbeiten, damit ein möglicher Anspruch erhalten bleibt.

Stellen Sie für die Prüfung die wesentlichen Informationen zusammen: Behandlungsdaten und Zeitpunkt neuer Erkenntnisse. Halten Sie auch fest, welche Gespräche bereits geführt wurden und ob es dazu schriftliche Bestätigungen oder weitere nachvollziehbare Nachweise gibt.

Bei STEINWACHS prüfen wir Ihre Unterlagen und besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte.

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