Das Video zum Nachlesen
Ihr befristeter Arbeitsvertrag läuft aus.
Eine wirksame Befristung endet grundsätzlich zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Ob die Befristung zulässig ist, hängt unter anderem von Form, Befristungsgrund und früheren Beschäftigungen ab. Auch Änderungen bei einer Verlängerung können wichtig sein. Wer die Unwirksamkeit geltend machen will, muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende klagen. Warten Sie deshalb nicht erst auf ein Abschlussgespräch. Bewahren Sie sämtliche Vertragsfassungen und Verlängerungen auf, einschließlich der Unterzeichnungsdaten.
Befristungsende und Kündigung sind rechtlich verschiedene Vorgänge. Selbst wenn keine Kündigung ausgesprochen wird, kann eine gerichtliche Frist laufen. Prüfen Sie außerdem, ob eine vorzeitige ordentliche Beendigung überhaupt vereinbart ist. Wer nach dem Enddatum weiterarbeitet, sollte die Reaktion des Arbeitgebers festhalten. Auch solche tatsächlichen Abläufe können die rechtliche Einordnung beeinflussen.
Als Grundlage für die Beratung dienen insbesondere: alle Verträge, Verlängerungen und Beschäftigungszeiten. Ergänzen Sie wichtige Termine und bereits erfolgte Schritte. So lässt sich schneller erkennen, welche Fragen zuerst geklärt werden müssen und welche Nachweise fehlen.
Bei STEINWACHS prüfen wir Ihre Unterlagen und besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte.
Steinwachs Rechtsanwaltskanzlei. Wir leisten mehr als Recht bietet.