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Nach einer Bankberatung hat Ihre Anlage Verluste gemacht.
Ein Kursverlust allein beweist keine fehlerhafte Beratung. Entscheidend sind Anlageziel, Risikobereitschaft, finanzielle Situation und die tatsächlich erläuterten Risiken. Sichern Sie Beratungsdokumentation, Produktinformationen und Nachrichten. Prüfen Sie auch, welche Angaben Sie selbst gemacht haben und wann Sie welche Informationen erhalten haben. Die behauptete Pflichtverletzung muss mit der Anlageentscheidung zusammenhängen. Verkaufsprospekte und ein unterschriebenes Formular ersetzen nicht automatisch die Prüfung des gesamten Gesprächs.
Bei Beratungshaftung ist der erteilte Auftrag besonders wichtig. Nicht jede Aufgabe gehörte automatisch zum Mandat oder Beratungsvertrag. Maßgeblich ist zudem die Entscheidung, die bei ordnungsgemäßer Information getroffen worden wäre. Dokumentieren Sie daher Ziele, Informationen und tatsächliche Reaktion. Ein Verlust allein reicht nicht; die behauptete Pflichtverletzung muss mit dem konkreten wirtschaftlichen Nachteil verbunden werden.
Die Prüfung lässt sich mit diesen Unterlagen und Angaben vorbereiten: Beratungsprotokoll und Produktunterlagen. Markieren Sie strittige Punkte und ergänzen Sie, welche Lösung für Sie praktisch sinnvoll wäre. Das hilft bei der weiteren Abstimmung.
Bei STEINWACHS prüfen wir Ihre Unterlagen und besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte.
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