Ausschlagungsfrist versäumt – Welche Umstände noch geprüft werden können

Erbrecht · 1:21 Min.

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Die Ausschlagungsfrist ist offenbar abgelaufen.

Dann gilt die Erbschaft grundsätzlich als angenommen, aber besondere Anfechtungsgründe können zu prüfen sein. Nicht jede Unkenntnis oder nachträgliche Reue genügt. Entscheidend ist, worüber Sie sich geirrt haben und wann Sie dies erkannt haben. Auch für eine Anfechtung gelten Form und Frist. Sichern Sie die bisherigen Informationen und Erklärungen. Eine schnelle Prüfung ist wichtiger als der Versuch, die Fristversäumung mit einer einfachen verspäteten Ausschlagung zu beheben.

Eine Ausschlagung wirkt grundsätzlich auf die gesamte betroffene Erbschaft, nicht nur auf unerwünschte Schulden. Die gesetzliche Form und der genaue Fristbeginn sind deshalb besonders wichtig. Auch nachrückende Angehörige müssen berücksichtigt werden. Eine Entscheidung lässt sich später nur unter engen Voraussetzungen korrigieren. Prüfen Sie den vollständigen Familien- und Vermögenszusammenhang, bevor eine endgültige Erklärung abgegeben wird.

Stellen Sie für die Prüfung die wesentlichen Informationen zusammen: Fristverlauf und Angaben zum möglichen Irrtum. Halten Sie auch fest, welche Gespräche bereits geführt wurden und ob es dazu schriftliche Bestätigungen oder weitere nachvollziehbare Nachweise gibt.

Bei STEINWACHS prüfen wir Ihre Unterlagen und besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte.

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