Aufklärungsbogen unterschrieben – Ist damit die Aufklärung erledigt?

Arzthaftungsrecht · 1:20 Min.

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Damit ist die Aufklärung nicht automatisch vollständig erledigt. Grundsätzlich braucht es eine verständliche mündliche Information über die für die Entscheidung wesentlichen Umstände. Das Formular kann sie unterstützen und dokumentieren. Prüfen Sie, welche Risiken, Alternativen und Fragen tatsächlich besprochen wurden. Eine pauschale Erinnerungslücke beweist allerdings ebenfalls nicht jede behauptete Pflichtverletzung. Sichern Sie Ihre zeitnahe Erinnerung und die ausgehändigten Unterlagen für eine konkrete Prüfung.

Aufklärung soll eine selbstbestimmte Entscheidung ermöglichen. Maßgeblich sind Verständlichkeit, Zeitpunkt und die für den konkreten Eingriff wesentlichen Informationen. Ein Formular ist ein Beweismittel, aber nicht automatisch die ganze Aufklärung. Auch Dringlichkeit und persönliche Entscheidungsumstände müssen betrachtet werden. Die rechtliche Prüfung sollte deshalb den tatsächlichen Gesprächsablauf ebenso erfassen wie die unterschriebenen Unterlagen.

Für die Beratung sind insbesondere diese Unterlagen und Angaben hilfreich: Aufklärungsbogen und Gesprächsprotokoll. Halten Sie zusätzlich fest, welche Entscheidung jetzt ansteht und was Sie mit einer rechtlichen Klärung erreichen möchten.

Bei STEINWACHS prüfen wir Ihre Unterlagen und besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte.

Steinwachs Rechtsanwaltskanzlei. Wir leisten mehr als Recht bietet.

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