Aufhebungsvertrag – Abfindung, Sperrzeit und Bedenkzeit

Arbeitsrecht · 1:27 Min.

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Der Aufhebungsvertrag liegt vor Ihnen. Dazu das Angebot einer Abfindung und der Satz: Das müssen Sie heute unterschreiben. Jetzt lohnt sich ein genauer Blick auf das gesamte Paket.

Mit Ihrer Unterschrift vereinbaren Sie selbst die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ein gesetzliches Widerrufsrecht wie bei manchen Verbraucherverträgen gibt es dafür grundsätzlich nicht. Auch eine allgemeine gesetzliche Bedenkzeit können Sie nicht voraussetzen. Allein der Wunsch des Arbeitgebers nach einer sofortigen Entscheidung macht den Vertrag noch nicht unwirksam.

Prüfen Sie besonders das Enddatum und die Kündigungsfrist. Wird das Arbeitsverhältnis gegen eine Abfindung vorzeitig beendet, kann der Anspruch auf Arbeitslosengeld zunächst ruhen. Daneben kann eine Sperrzeit eintreten, wenn Sie Ihre Arbeitslosigkeit ohne wichtigen Grund selbst herbeiführen. Beides muss anhand Ihrer konkreten Situation beurteilt werden.

Zur Vereinbarung gehören außerdem offene Vergütung, Urlaub, Freistellung und Zeugnis. Achten Sie darauf, welche Ansprüche eine Schlussklausel erledigen soll. Die Abfindung ist nur ein Teil dieser Entscheidung.

Bitten Sie um den vollständigen Entwurf zur Prüfung. Wenn das Angebot nur sofort gelten soll, entscheiden Sie bewusst, ob Sie dieses Risiko eingehen wollen. STEINWACHS prüft die rechtlichen Folgen und mögliche Änderungen vor Ihrer Unterschrift. Danach lässt sich eine ungünstige Vereinbarung oft nur schwer korrigieren.

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