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Ein auffälliger Befund wurde erstellt, aber Ihnen offenbar nicht mitgeteilt.
Prüfen Sie, wer das Ergebnis erhalten hat, welche Reaktion medizinisch erforderlich war und welche Kommunikation dokumentiert ist. Verantwortlichkeiten können zwischen Praxis, Labor und Klinik unterschiedlich verteilt sein. Ein abgelegter Befund ersetzt nicht automatisch eine notwendige Information oder weitere Maßnahme. Sichern Sie auch Terminabsprachen und Kontaktversuche. Für einen Anspruch muss zusätzlich der Zusammenhang zwischen unterbliebener Reaktion und späteren Folgen geprüft werden.
Bei Diagnosefragen zählt, welche Informationen zum jeweiligen Zeitpunkt vorlagen oder fachlich hätten erhoben werden müssen. Rückblickendes Wissen darf nicht einfach vorausgesetzt werden. Untersuchung, Befundbewertung und anschließende Reaktion sind einzelne Prüfschritte. Die Chronologie sollte diese Schritte erkennbar machen. So lässt sich gezielt untersuchen, ob eine Abweichung vorlag und welche gesundheitlichen Folgen damit verbunden sind.
Stellen Sie für die Prüfung die wesentlichen Informationen zusammen: Befund, Übermittlungsdaten und Kommunikationsverlauf. Halten Sie auch fest, welche Gespräche bereits geführt wurden und ob es dazu schriftliche Bestätigungen oder weitere nachvollziehbare Nachweise gibt.
Bei STEINWACHS prüfen wir Ihre Unterlagen und besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte.
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