Arbeitgeber insolvent – Lohn, Insolvenzgeld und Arbeitsplatz

Arbeitsrecht · 1:24 Min.

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Der Arbeitgeber ist insolvent.

Der Arbeitsvertrag endet dadurch nicht automatisch. Offene Lohnforderungen müssen zeitlich zugeordnet werden, denn für bestimmte Zeiträume kann Insolvenzgeld in Betracht kommen. Es ersetzt nicht unbegrenzt sämtliche Rückstände. Für den Antrag gelten besondere Fristen, und andere Forderungen können im Insolvenzverfahren anzumelden sein. Auch eine Kündigung durch den Insolvenzverwalter bleibt rechtlich prüfbar. Sammeln Sie Abrechnungen, Zahlungsnachweise und Mitteilungen zum Verfahren. Eine klare Monatsübersicht hilft, doppelte oder unvollständige Forderungsanmeldungen zu vermeiden.

Insolvenzgeld, Insolvenzforderung und laufende Vergütung nach Verfahrenseröffnung sind nicht dasselbe. Die zeitliche Zuordnung bestimmt, an wen Sie sich wenden und wie Sie Ansprüche sichern. Eine Forderungsanmeldung ersetzt keinen gesonderten Leistungsantrag. Auch Kündigungsfristen können besonderen Regeln folgen. Eine Übersicht nach Monaten und Zahlungsarten verhindert, dass einzelne Positionen übersehen oder doppelt geltend gemacht werden.

Eine gute Vorbereitung beginnt mit einer übersichtlichen Zusammenstellung: Lohnübersicht und Mitteilungen zum Insolvenzverfahren. Ergänzen Sie die wichtigsten Daten und kennzeichnen Sie, welche Punkte noch unklar sind. Das erleichtert eine gezielte rechtliche Einschätzung.

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