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Alle Angehörigen schlagen aus.
Trotzdem ist damit nicht automatisch jede Pflicht zur Bestattung oder Kostentragung beendet. Erbrechtliche Ansprüche, öffentlich-rechtliche Bestattungspflichten und vertragliche Verpflichtungen gegenüber dem Bestatter sind zu unterscheiden. Wer selbst einen Auftrag unterschreibt, kann daraus persönlich verpflichtet werden. Prüfen Sie landesrechtliche Regeln und mögliche Kostenerstattungsansprüche. Eine Ausschlagung sollte deshalb nicht mit dem Versprechen verbunden werden, sicher keinerlei Beerdigungskosten tragen zu müssen.
Bestattungspflichten können sich aus dem Landesrecht ergeben und an familiäre Beziehungen anknüpfen. Ob ein Nachlass vorhanden ist oder angenommen wurde, beantwortet diese Frage nicht allein. Auch die mögliche Unterstützung bei unzumutbaren Bestattungskosten hat eigene Voraussetzungen. Klären Sie deshalb die jeweilige Anspruchsgrundlage, bevor Sie eine persönliche Zahlungspflicht anerkennen oder einen Auftrag erteilen.
Für das Beratungsgespräch sind vor allem diese Angaben hilfreich: Bestattungsauftrag und behördliche Schreiben. Schreiben Sie dazu Ihre wichtigsten Fragen auf. Auch die bisherige Korrespondenz kann zeigen, welche Punkte bereits geklärt sind und wo Streit besteht.
Bei STEINWACHS prüfen wir Ihre Unterlagen und besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte.
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