Alkohol an Jugendliche – Wie Sie die Alterskontrolle organisieren

Gastronomierecht · 1:21 Min.

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Beim Alkoholausschank an Jugendliche zählt nicht nur der Eindruck des Servicepersonals.

Getränkesorte und Alter bestimmen unterschiedliche Grenzen; besondere Ausnahmen sind eng zu prüfen. Organisieren Sie eine verlässliche Alterskontrolle und klare Zuständigkeiten. Auch Mischgetränke können Spirituosen enthalten, obwohl sie harmlos wirken. Das Team sollte im Zweifel einen geeigneten Nachweis verlangen und eine Abgabe verweigern können. Dokumentierte Unterweisungen helfen, rechtliche Vorgaben in den tatsächlichen Betrieb zu übersetzen.

Bier und Wein dürfen grundsätzlich erst ab sechzehn Jahren abgegeben werden. Spirituosen und entsprechende Mischgetränke bleiben für Personen unter achtzehn verboten. Bei Vierzehn- und Fünfzehnjährigen gilt die Ausnahme für Bier und Wein nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person. Irgendein erwachsener Begleiter genügt nicht. Die Regeln betreffen auch das Gestatten des Verzehrs und müssen gut lesbar ausgehängt werden.

Eine gute Vorbereitung beginnt mit einer übersichtlichen Zusammenstellung: Getränkeangebot und Jugendschutzunterweisung. Ergänzen Sie die wichtigsten Daten und kennzeichnen Sie, welche Punkte noch unklar sind. Das erleichtert eine gezielte rechtliche Einschätzung.

Bei STEINWACHS prüfen wir Ihre Unterlagen und besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte.

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