Abfindung angeboten – Geld annehmen oder weiterverhandeln?

Arbeitsrecht · 1:24 Min.

Das Video zum Nachlesen

Der Arbeitgeber bietet eine Abfindung an. Der Betrag klingt ordentlich. Aber ob das Angebot für Sie gut ist, lässt sich an dieser Zahl allein nicht erkennen.

Ein allgemeiner Anspruch auf eine Abfindung besteht bei einer Kündigung nicht. Häufig ist sie das Ergebnis einer Vereinbarung. Dann kommt es darauf an, welche Risiken der Arbeitgeber mit der Einigung beseitigt und auf welche Ansprüche Sie dafür verzichten sollen.

Vielleicht ist die Kündigung rechtlich angreifbar. Vielleicht fehlen im Angebot noch Gehalt, ein Bonus oder die Regelung offener Urlaubstage. Auch das Beendigungsdatum, die Freistellung und das Arbeitszeugnis können wirtschaftlich wichtig sein. Eine umfassende Ausgleichsklausel kann weitere Forderungen erledigen.

Das häufig genannte halbe Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr ist keine allgemeine Obergrenze und auch kein automatischer Anspruch. Für ein gesetzliches Abfindungsangebot bei betriebsbedingter Kündigung gelten besondere Voraussetzungen. Hier kann gerade entscheidend sein, ob Sie innerhalb der Klagefrist klagen.

Hinzu kommen mögliche Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld. Prüfen Sie deshalb das gesamte Angebot, bevor Sie unterschreiben oder eine Frist verstreichen lassen. Bei STEINWACHS beurteilen wir Ihre rechtliche Ausgangslage und die vorgeschlagenen Bedingungen. So können Sie fundiert entscheiden, ob Sie annehmen oder welche Punkte Sie verhandeln sollten.

Steinwachs Rechtsanwaltskanzlei. Wir leisten mehr als Recht bietet.

Weitere Videos zum Thema Arbeitsrecht