Ebenso wie das Familienrecht ist auch das Erbrecht häufig von rechtlich anspruchsvollen Auseinandersetzungen gekennzeichnet. Grund ist hier hauptsächlich die gesetzliche Festlegung der Erbfolge als Universalsukzession und das Vorliegen einer Gesamthand bei mehreren Erben. Daher folgen oft auf die traurige Nachricht des Verlustes eines geliebten Angehörigen umso mehr belastende gerichtliche Auseinandersetzungen um das Erbe, die oftmals Verwandtschaften in Streitigkeiten zieht und so zu einer erheblichen Belastung oder zum Bruch dieser führt. Das Erbrecht erfordert von dem im Erbrecht tätigen Rechtsanwalt neben Erfahrung und die Bereitschaft sich konstant in dem in stetem Wandel stehenden Erbrecht fortzubilden insbesondere ein Höchstmaß sozialer Kompetenz.

Eine Beratung durch einen im Erbrecht qualifizierten Rechtsanwalt ist auf dem unübersichtlichen Bereich des Erbrechts dringend zu empfehlen, will man teils sehr einschneidende Nachteile vermeiden. Dies vor allem deshalb, weil im Erbrecht noch immer grundsätzlich falsche Vorstellungen bestehen, so beispielsweise, dass Schulden des Erblassers nicht vererbt werden, oder man diese im Nachhinein problemlos aus dem Erbe beseitigen könne. Ein weiterer häufig nicht erkannter Schwerpunkt bildet das Vorliegen einer Gesamthand bei mehreren Erben, im Rahmen derer gesetzlich festgeschrieben ist, dass über das Erbe nicht als Einzelner, sondern nur im Ganzen (mit Zustimmung aller Erben) verfügt werden kann. Dies führt bereits im privatrechtlichen Bereich zu erheblichen Differenzen, im Unternehmensnachfolge geht es hier schnell um einen ganz erheblichen Geldbetrag, Existenzen und nicht zuletzt um das Lebenswerk des Erblassers.

Umso wichtiger ist eine verständnisvolle und zielführende Beratung. Durch die Beauftragung der Kanzlei STEINWACHS stellen Sie sicher, dass Ihre Ziele mit dem nötigen Feingefühl aber dennoch in vollem Umfang durch einen im Erbrecht versierten Rechtsanwalt durchgesetzt werden.

In folgenden Bereichen des Erbrechts werden unsere Rechtsanwälte für Sie tätig:

  • Testament und Erbvertrag
  • Vorsorgevollmacht
  • Patientenverfügung
  • Vorweggenommene Erbfolge
  • Unternehmensnachfolge
  • Erbschaft- und Schenkungsteuer
  • Pflichtteilsrecht
  • Erbengemeinschaft
  • Erbscheinsverfahren
  • Testamentsvollstreckung
  • Internationales Erbrecht
  • Landwirtschaftliches Erbrecht
  • Stiftungsrecht

Verantwortlich für den Inhalt der Seite Rechtsanwalt Erbrecht Hamburg Berlin Bremen: Rechtsanwalt Stephan Steinwachs (Rechtsanwalt Hamburg Berlin Bremen)