Ein Testament gestalten, einen Pflichtteil klären oder eine Erbengemeinschaft auseinandersetzen: Im Erbrecht treffen persönliche Beziehungen auf wirtschaftliche Interessen. Die Kanzlei STEINWACHS unterstützt bei der rechtlichen Einordnung und bei der außergerichtlichen oder gerichtlichen Bearbeitung erbrechtlicher Anliegen. Ausgangspunkt sind Ihre Unterlagen, die familiäre Situation und Ihre konkreten Ziele.
Mit dem Erbfall geht das Vermögen nach § 1922 BGB als Ganzes auf den oder die Erben über. Auch Nachlassverbindlichkeiten gehören zur Prüfung; die Erbenhaftung richtet sich nach § 1967 BGB. Gibt es mehrere Erben, müssen Verwaltung und Verfügung über Nachlassgegenstände unterschieden werden: Für die Verwaltung gilt § 2038 BGB; notwendige Erhaltungsmaßnahmen kann danach jeder Miterbe ohne die Mitwirkung der anderen treffen. Über einen einzelnen Nachlassgegenstand können die Erben nach § 2040 Absatz 1 BGB grundsätzlich nur gemeinsam verfügen.
Soweit vorhanden, sind Testament oder Erbvertrag, gerichtliche Schreiben, Angaben zur Verwandtschaft, eine Übersicht des Nachlasses und bisheriger Schriftwechsel hilfreich. Für eine Vorsorgeberatung stehen Ihre Gestaltungswünsche und die Vermögensstruktur im Vordergrund. Welche weiteren Unterlagen benötigt werden, klären wir anhand Ihres Anliegens.
Verantwortlich für den Inhalt der Seite „Rechtsanwalt Erbrecht Hamburg Berlin Bremen“: Rechtsanwalt Stephan Steinwachs (Rechtsanwalt Hamburg Berlin Bremen)