Das Produkthaftungsrecht befasst sich mit der zivilrechtlichen Haftung von Herstellern für Produkte, die sie in Verkehr bringen. Es geht also um die rechtliche Verantwortung, wenn von einem Produkt Gefahren ausgehen oder Schäden verursacht werden.
Hersteller haften im Produkthaftungsrecht zunächst nach den allgemeinen Regeln des Deliktsrechts, also der sogenannten Produzentenhaftung. Sie sind verpflichtet, ihre Produkte vor der Markteinführung gründlich und umfassend zu prüfen, damit Gefahren möglichst ausgeschlossen werden. Kommt es dennoch zu Schäden, greifen die Vorschriften der §§ 823 ff. BGB.
Die Rechtsprechung hat hierfür verschiedene Fallgruppen entwickelt: Konstruktionsfehler, Fabrikationsfehler, Instruktionsfehler und Produktbeobachtungsfehler. Nur bei Fabrikationsfehlern kann sich ein Hersteller in Ausnahmefällen entlasten, wenn er nachweisen kann, dass es sich lediglich um einen „Ausreißer“ handelt.
Neben der Produzentenhaftung nach dem BGB gilt auch das Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG). Es dient der Umsetzung einer EU-Richtlinie und schafft eine einheitliche Regelung auf europäischer Ebene. Im Unterschied zur deliktischen Haftung ist die Haftung nach dem ProdHaftG verschuldensunabhängig, das heißt, ein Verschulden muss nicht nachgewiesen werden.
Allerdings sieht das Gesetz verschiedene Haftungsausschlüsse vor (§ 1 II ProdHaftG). Zudem gibt es Einschränkungen, beispielsweise eine Haftungshöchstgrenze oder eine Selbstbeteiligung bei Sachschäden. Dadurch unterscheidet sich die Haftung nach dem ProdHaftG von der deliktischen Produzentenhaftung.
Als Hersteller im Sinne des Produkthaftungsrechts gilt nicht nur der eigentliche Produzent. Auch ein Quasi-Hersteller, ein Importeur aus einem Drittstaat oder sogar ein Lieferant können haftbar gemacht werden (§ 4 ProdHaftG). Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass Geschädigte stets einen verantwortlichen Anspruchsgegner haben.
Zu den wichtigsten Themen im Produkthaftungsrecht gehören unter anderem:
Dezentralisierter Entlastungsbeweis
Fallgruppen von Produktfehlern
Umfang der Haftung (Schadensersatz, Schmerzensgeld usw.)
Rückruf von fehlerhaften Produkten
Organisationsverschulden
Beweislastumkehr im Produkthaftungsrecht
Das Produkthaftungsrecht ist ein komplexes und praxisrelevantes Rechtsgebiet. Es regelt, wann und in welchem Umfang Hersteller für Schäden haften, die durch fehlerhafte Produkte entstehen. Wir informieren Sie auf den folgenden Seiten ausführlich über die Grundlagen und Besonderheiten dieses Rechtsgebiets und stellen Ihnen weiterführende Informationen zur Verfügung.