Fragen des Kindeswohls können die Kinder- und Jugendhilfe und das Familiengericht betreffen. § 8a SGB VIII regelt den Schutzauftrag bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Gefährdung. Die Vorschrift beschreibt insbesondere eine fachliche Einschätzung des Risikos und die Beteiligung der Betroffenen innerhalb der gesetzlichen Grenzen.
Die konkrete Situation klären
Entscheidend sind die tatsächlichen Umstände und die Art der bereits getroffenen Maßnahme. Ein Hilfsangebot, eine behördliche Entscheidung und ein familiengerichtlicher Beschluss müssen jeweils gesondert eingeordnet werden.
Unterlagen vollständig halten
Für die Prüfung sind Schreiben des Jugendamts, gerichtliche Dokumente und eine sachliche zeitliche Übersicht hilfreich. Anliegen des Kindes und der Sorgeberechtigten sollten erkennbar getrennt dargestellt werden.