Das Nachbarrecht ist ein juristisches Querschnittsgebiet, das sowohl privatrechtliche als auch öffentlich-rechtlicheVorschriften umfasst. Es regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Nachbarn, insbesondere bei Streitigkeiten, und ist deshalb für Eigentümer und Mieter gleichermaßen relevant.
Das privatrechtliche Nachbarrecht ist in den §§ 903 ff. BGB geregelt. Grundsätzlich kann ein Eigentümer nach § 903 BGB frei mit seinem Grundstück verfahren. Allerdings beschränken die §§ 904 ff. BGB dieses Recht zugunsten der Nachbarn, sodass negative Einwirkungen auf Nachbargrundstücke unterlassen werden müssen. Andernfalls kann der Nachbar einen Unterlassungsanspruch gemäß § 1004 BGB geltend machen.
Darüber hinaus existieren in einigen Bundesländern zusätzlich spezielle landesrechtliche Sondergesetze, die weitere Regelungen enthalten, die den Schutz der Nachbarn erweitern.
Neben dem Privatrecht umfasst das Nachbarrecht auch zahlreiche öffentlich-rechtliche Vorschriften, die subjektive Rechte der Nachbarn schützen. Zum Beispiel spielt dies eine Rolle, wenn Grenzabstände nicht eingehalten werden.
Die Baubehörden müssen diese Vorschriften insbesondere bei der Erteilung von Baugenehmigungen berücksichtigen, und Nachbarn können gegen Verstöße rechtlich vorgehen. Relevante Normen finden sich unter anderem in:
§§ 31–35 BauGB
den landesgesetzlichen Bauordnungen
dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImschG), zum Beispiel bei Lärm- oder Geruchsbelästigung
Zu den häufigen Themen gehören unter anderem:
Nachbarrechtliches Gemeinschaftsverhältnis
Lärm- oder Geruchsbelästigung durch den Nachbarn
Überbau oder Überhang
Abstandsflächen im Nachbarrecht
Gebietserhaltungsanspruch
Immissionsschutz im Nachbarrecht
Dabei ist zu beachten, dass oft mehrere Vorschriften gleichzeitig greifen, weshalb eine fachliche Beratung sinnvoll ist.
Streitigkeiten im Nachbarrecht entstehen häufig schnell: sei es durch Lärm, Grenzbepflanzungen, Überbau, Wegerechte oder Fragen der gemeinsamen Grundstücksnutzung. Was für die eine Partei nur eine Kleinigkeit ist, kann für die andere eine erhebliche Beeinträchtigung darstellen. Ohne rechtliche Unterstützung führen solche Konflikte oft zu langwierigen Auseinandersetzungen.
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