Das Markenrecht schützt nicht nur Marken. Es erfasst auch Unternehmenskennzeichen (Firmennamen), geographische Herkunftsangaben, Internet-Domains und sogar Namen.
Nach § 3 Abs. 1 MarkenG sind alle Zeichen als Marke geschützt, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden.
Dazu zählen zum Beispiel:
Wörter und Buchstaben
Töne und Melodien
Formen und dreidimensionale Gestaltungen
Farben oder Farbkombinationen
Im Markenrecht wird vor allem zwischen Wortmarken und Bildmarken unterschieden. Natürlich sind auch Kombinationen möglich.
Grundsätzlich entsteht Markenschutz durch die Anmeldung und Eintragung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA).
Es gibt jedoch weitere Möglichkeiten:
Durch langjährige Benutzung einer Marke im Rechtsverkehr kann auch ohne Eintragung Markenschutz entstehen.
Für einen EU-weiten Schutz kann eine sogenannte Unionsmarke beim Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) angemeldet werden.
Wer darüber hinaus Schutz in weiteren Ländern wünscht, kann eine internationale Registrierung (IR-Marke)beantragen.
Eine Marke ist nicht nur gegen identische Nachahmungen geschützt. Auch ähnliche Bezeichnungen mit Verwechslungsgefahr sind erfasst.
Wichtig ist jedoch: Schutz besteht nur für die Waren und Dienstleistungen, für die die Marke tatsächlich eingetragen wurde.
Die Schutzdauer beträgt zunächst zehn Jahre. Danach kann sie beliebig oft verlängert werden.
Typische Bereiche im Markenrecht sind zum Beispiel:
Anmeldeverfahren (national, europäisch, international)
Nizzaer Markenklassifikation
Schutzfähigkeit einer Marke
Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche
Verwertung von Marken
Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche
Abmahnungen im Markenrecht
Marken und Internetdomains
Das Markenrecht findet sich nicht nur im MarkenG, sondern auch im BGB und im UWG.
Auf EU-Ebene gilt insbesondere die Markenrechtsrichtlinie (89/104/EWG).
International ist vor allem das Madrider Markenabkommen (MMA) von Bedeutung.
Das Markenrecht ist komplex und vielschichtig. Schon kleine Fehler bei der Anmeldung oder Durchsetzung können weitreichende Folgen haben. Deshalb ist es sinnvoll, frühzeitig rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
Unsere Kanzlei berät und vertritt Sie umfassend in allen Fragen des Markenrechts – von der Markenanmeldung über die Durchsetzung Ihrer Rechte bis hin zur Verteidigung gegen Abmahnungen. Gemeinsam entwickeln wir eine maßgeschneiderte Strategie, um Ihre Marke effektiv zu schützen und langfristig zu sichern.
Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie rechtliche Unterstützung im Markenrecht benötigen.
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Deutsches Patent und Markenamt