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Markenrecht

Das Markenrecht umfasst den gewerblichen Schutz von Marken, aber auch unter anderem den Schutz  von Unternehmenskennzeichen (Firmierung), geographischen Herkunftsangaben, Internet-Domains oder Namen.

Marken sind nach § 3 I MarkenG alle Zeichen, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Zeichen können dabei im Markenrecht z.B. sein: Wörter, Buchstaben, Töne, Formen, dreidimensionale Gestaltungen oder Farben. Differenziert wird im Markenrecht vor allem zwischen Wort- und Bildmarken, wobei Kombinationen möglich sind.

Um Markenschutz zu erwirken, muss man grundsätzlich seine Marke beim Patentamt (DPMA) anmelden und eintragen lassen. Auch durch längere Benutzung  einer Marke im Rechtsverkehr und Erlangung eines großen Bekanntheitsgrades, kann im Markenrecht nationaler Markenschutz entstehen. Um EU-weiten Markenschutz zu erlangen, kann man im Markenrecht eine sogenannte Gemeinschaftsmarke beim Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) anmelden. Auch ein über die Grenzen der EU hinaus gehender Markenschutz ist im Markenrecht möglich, sogenannte IR-Marke.

Eine Marke ist im Markenrecht nicht nur vor identischen Marken geschützt, sondern auch vor ähnlichen Markenbezeichnungen mit Verwechslungsgefahr. Zu beachten ist, dass nur die Waren und Dienstleistungen, für welche die Marke eingetragen wurde, im Markenrecht geschützt sind. Die Dauer des Markenschutzes beträgt im Markenrecht grds. 10 Jahre, kann aber ggfs. verlängert werden.

Themengebiete im Markenrecht sind beispielsweise:

  • Anmeldeverfahren (national, europäisch, international)
  • Nizzaer Markenklassifikation
  • Schutzfähigkeit einer Marke
  • Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche
  • Verwertung von Marken
  • Unterlassungs- oder sonstige Ansprüche
  • Abmahnung im Markenrecht
  • Marken und Internetdomains

Das Markenrecht ist vor allem im MarkenG, aber auch unter anderem im BGB und UWG geregelt. Auf EU- Ebene ist im Markenrecht vor allem die Markenrechtsrichtlinie (89/104/EWG) zu nennen, sowie auf internationaler Ebene das Madrider Markenabkommen (MMA).

Auf den folgenden Seiten versuchen wir Sie zu den Grundzügen im Markenrecht möglichst umfangreich zu informieren.

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