Entscheidend geprägt ist das Lebensmittelrecht durch eine Vielzahl von EU-Regelungen und Vorgaben, um eine einheitliche Regulierung der Lebensmittelregeln im europäischen Binnenmarkt zu sichern. Zentrale EU-Regelung ist dabei die Basisverordnungder EU über das Lebensmittelrecht (Verordnung (EG) Nr. 178/2002). Hinzu kommen viele weitere EU-Verordnungen, Richtlinien oder sonstige EU-Rechtsakte.
Als juristisches Querschnittsgebiet ist das Lebensmittelrecht vornehmlich dem öffentlichen Recht zuzuordnen und umfasst alle Rechtsvorschriften, die sich im weitesten Sinne mit der Herstellung und dem Handel von Lebensmitteln befassen.