Als juristisches Querschnittsgebiet ist das Lebensmittelrecht vor allem dem öffentlichen Recht zuzuordnen und umfasst daher sowohl alle Rechtsvorschriften, die sich mit der Herstellung, dem Handel und der Vermarktung von Lebensmitteln befassen, als auch Regelungen zum Verbraucherschutz. Darüber hinaus greift es in den Wettbewerb ein, wodurch sowohl Produzenten als auch Händler klare Pflichten erhalten.
Das Lebensmittelrecht verfolgt in erster Linie das Ziel, den Verbraucher vor Gesundheitsgefahren durch schädliche Lebensmittel zu schützen. Deshalb enthält es Rechtsnormen, die die Herstellung, die Qualitätssicherung, den Vertrieb und die Kennzeichnung von Lebensmitteln regeln. Darüber hinaus werden auch der Wettbewerb zwischen Lebensmittelunternehmen sowie die Aufgaben des Staates festgelegt. So kommt dem Staat die Lebensmittelüberwachung zu, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen und Verstöße zu sanktionieren.
Zu den wichtigsten Regelungen im Lebensmittelrecht gehören unter anderem:
Lebensmittelsicherheit – Schutz vor gesundheitlichen Risiken, damit Verbraucher sicher essen können
Lebensmittelhygiene – Vorschriften zur Sauberkeit und Lagerung, sodass Kontaminationen verhindert werden
Lebensmittelkennzeichnung – Pflichtangaben für Verbraucher, um sicherzustellen, dass diese informiert sind
Lebensmittelzusatzstoffe – Kontrolle von Zusatzstoffen und deren Einsatz, damit die Sicherheit gewährleistet bleibt
Straf- und Bußgeldvorschriften – rechtliche Sanktionen bei Verstößen, um abschreckend zu wirken
Wettbewerbsbestimmungen – Schutz fairer Marktpraktiken, damit unlautere Vorteile verhindert werden
Das Lebensmittelrecht wird maßgeblich durch EU-Regelungen geprägt, die eine einheitliche Regulierung im europäischen Binnenmarkt sicherstellen. Insbesondere ist die EU-Basisverordnung über Lebensmittelrecht (Verordnung (EG) Nr. 178/2002) von zentraler Bedeutung. Darüber hinaus existieren zahlreiche weitere EU-Verordnungen, Richtlinien und sonstige Rechtsakte, die spezifische Bereiche regeln.
Auf nationaler Ebene sind die Vorschriften insbesondere im Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) verankert. Auf Grundlage des LFGB wurden zahlreiche Rechtsverordnungen erlassen, die vor allem der Umsetzung europäischer Richtlinien dienen, wie zum Beispiel:
Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung
Diätverordnung
Darüber hinaus regeln diese Verordnungen detailliert, wie Lebensmittel hergestellt, gekennzeichnet und vertrieben werden dürfen.
Auf den folgenden Seiten informieren wir Sie umfassend über die Grundzüge des Lebensmittelrechts. Darüber hinauserhalten Sie Hinweise auf weiterführende Inhalte, sodass Sie Risiken besser einschätzen und die Vorschriften korrekt einhalten können.
Unsere Kanzlei berät Unternehmen und Händler bei allen Fragen rund um das Lebensmittelrecht – sei es bei der Vertragsgestaltung, der Umsetzung von Kennzeichnungspflichten oder der Einhaltung von EU-Vorgaben. Auf diese Weise stellen wir sicher, dass Sie rechtlich abgesichert handeln können.