Jagdrecht in Deutschland – Überblick

Das Jagdrecht in Deutschland umfasst alle Rechtsvorschriften rund um die Jagd. Es gehört überwiegend zum öffentlichen Recht, jedoch finden sich auch im Zivil- und Strafrecht zahlreiche Bestimmungen mit jagdrechtlicher Relevanz.

Der Gesetzgeber beschreibt das Jagdrecht als das ausschließliche Recht, in einem bestimmten Gebiet wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen. Außerdem ist mit diesem Recht immer die Pflicht zur Hege verbunden (§ 1 BJagdG).


Ziele des Jagdrechts

Das Jagdrecht verfolgt mehrere Zwecke. Einerseits dient es dem Artenschutz, andererseits dem Erhalt der Artenvielfalt im Wildbestand. Wer in Deutschland jagen möchte, benötigt deshalb zwingend einen Jagdschein.

Um diesen zu erhalten, muss man zunächst die Jägerprüfung bestehen. Darüber hinaus setzt der Gesetzgeber die Vollendung des 18. Lebensjahres voraus. Schließlich wird der Jagdschein bei der zuständigen Jagdbehörde beantragt.


Jagdrecht und Grundstückseigentum

Das Jagdrecht ist eng mit dem Grundstückseigentum verbunden. Auf großen Grundstücken steht das Jagdausübungsrecht in der Regel dem Eigentümer zu. Man spricht hierbei von einem Eigenjagdbezirk.

Auf kleineren Grundstücken reicht dies jedoch nicht aus. Deshalb schließen sich die Eigentümer zu gemeinschaftlichen Jagdbezirken zusammen. Diese werden rechtlich als Jagdgenossenschaften organisiert.


Wichtige Themen im Jagdrecht

Zum Jagdrecht gehören viele Teilbereiche, die in der Praxis eine wichtige Rolle spielen. Dazu zählen unter anderem:

  • Jägerprüfung und Jagdschein

  • Jagdhaftpflichtversicherung

  • Jagdzeiten und Schonzeiten

  • Jagdgenossenschaften und Jagdpachtvertrag

  • Waffenrechtliche Vorschriften im Jagdrecht

  • Wildschäden und Haftungsfragen

  • Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Jagdrecht


Gesetzliche Grundlagen

Die Grundlage bildet vor allem das Bundesjagdgesetz (BJagdG). Außerdem regeln die Länderjagdgesetze viele Details. Darüber hinaus enthält das Zivilrecht Vorschriften wie §§ 90a, 960 BGB. Ebenso sieht das Strafrecht in § 292 StGB besondere Bestimmungen zum Jagdrecht vor.


Fazit zum Jagdrecht

Das Jagdrecht ist ein vielschichtiges Rechtsgebiet. Einerseits schützt es die Natur, andererseits regelt es Eigentumsrechte und Pflichten. Da es sowohl im Bundesjagdgesetz als auch in zahlreichen anderen Gesetzen verankert ist, erfordert es oft eine genaue Prüfung.

Deshalb ist es sinnvoll, sich bei Fragen zu Jagdpacht, Wildschäden oder Waffenrecht rechtlich beraten zu lassen. Schließlich sorgt eine fundierte Beratung für Klarheit und Sicherheit