Grundstücksrecht & Immobilienrecht

Grundstücksrecht und Immobilienrecht – Grundlagen

Das Grundstücksrecht und Immobilienrecht regelt alle Rechtsvorschriften, die sich mit Grundstücken, Häusern und Eigentumswohnungen beschäftigen. Dabei geht es sowohl um Rechte als auch um Pflichten der Eigentümer und Dritten.

An einem Grundstück können verschiedene Rechte bestehen. Diese nennt man dingliche Rechte. Das stärkste Recht ist das Eigentum (§ 903 BGB). Grundsätzlich umfasst Eigentum sowohl das Grundstück als auch darauf errichtete Gebäude.

Man kann jedoch auch nur einzelne Rechte besitzen. Zu den beschränkt dinglichen Rechten zählen zum Beispiel Grunddienstbarkeiten oder Nießbrauch.

Der Eigentümer kann sein Grundstück auch belasten. Dabei dienen Hypotheken oder Grundschulden als Sicherungsmittel, um Forderungen zu sichern.


Grundbuch und Rechtssicherheit

Um zu klären, wer welche Rechte an einem Grundstück hat, werden alle Rechte und Änderungen im Grundbucheingetragen (§§ 873 ff. BGB). So dokumentiert man jede Rechtsänderung und stellt maximale Rechtssicherheit her.

Da an Grundstücken oft Existenzen hängen und die Abwicklung komplex ist, erfordert der Verkauf eines Grundstücks eine notarielle Beurkundung (§ 311b I BGB). Dadurch wird der gesamte Vorgang rechtlich abgesichert.


Wesentliche Inhalte im Grundstücksrecht und Immobilienrecht

Zu den zentralen Themen gehören unter anderem:

  • Mängelgewährleistung bei Kauf und Verkauf von Immobilien

  • Grundbuch und Eintragungen von Rechten

  • Erbbaurecht

  • Kreditsicherungsrecht an Grundstücken (Hypothek und Grundschuld)

  • Baurecht

  • Vergütungs- und Vergaberecht im Immobilienbereich

  • Nachbarrecht

Darüber hinaus betreffen diese Regelungen sowohl Eigentümer als auch Mieter, Käufer und Gläubiger.


Abschluss

Das Grundstücksrecht und Immobilienrecht ist kein eigenständiges Rechtsgebiet. Es ist vielmehr in mehreren Gesetzen verankert. Dazu gehören insbesondere:

  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

  • Grundbuchordnung

  • Wohnungseigentumsgesetz (WEG)

Fazit

Das Grundstücks- und Immobilienrecht ist ein vielschichtiges Rechtsgebiet, das sowohl Käufer und Verkäufer als auch Eigentümer, Mieter und Investoren betrifft. Ob beim Grundstückskauf, bei der Gestaltung von Verträgen, bei Streitigkeiten rund um Miete oder Pacht oder bei Fragen zum Wohnungseigentum – rechtliche Fehler können hier schnell teuer werden.

Eine qualifizierte rechtliche Beratung sorgt dafür, dass Ihre Interessen gewahrt bleiben und rechtliche Risiken frühzeitig erkannt und vermieden werden. Mit unserer Erfahrung unterstützen wir Sie dabei, komplexe Verträge rechtssicher zu gestalten, Konflikte zu lösen und Ihre Rechte konsequent durchzusetzen.

Unsere Kanzlei ist Ihr kompetenter Partner im Grundstücks- und Immobilienrecht – zuverlässig, praxisnah und mit dem Blick für Ihre individuellen Bedürfnisse. Kontaktieren Sie uns bei rechtlichen Fragen und Problemen!

Wir möchten Sie auf den folgenden Seiten grundlegend und praxisnah über das Grundstücksrecht und Immobilienrecht informieren.

Immobilienrecht