Wofür wird § 242 BGB benötigt?
Verträge können nicht jede denkbare Situation im Voraus regeln. Treu und Glauben hilft deshalb, bestehende Rechte und Pflichten unter Berücksichtigung ihres Zwecks auszuüben. Das betrifft beispielsweise notwendige Mitwirkung, Rücksichtnahme und den Umgang mit selbst geschaffenen Vertrauenslagen. Die Verkehrssitte kann ergänzend Bedeutung haben. Eine Partei erhält dadurch allerdings keinen allgemeinen Anspruch auf ein aus ihrer Sicht gerechtes Ergebnis. Vorrangig bleiben konkrete gesetzliche Vorschriften und wirksame Vereinbarungen, deren Wertungen nicht beliebig durch einen allgemeinen Fairnessgedanken verdrängt werden dürfen.
Wann ist widersprüchliches Verhalten problematisch?
Nicht jeder Meinungswechsel ist rechtsmissbräuchlich. Erheblich wird ein Widerspruch insbesondere, wenn zuvor ein schutzwürdiges Vertrauen geschaffen wurde oder besondere Umstände die spätere Rechtsausübung treuwidrig erscheinen lassen. Dafür sind die frühere Erklärung, das Verhalten des anderen Teils und die konkreten Folgen zu untersuchen. Wer eine rechtliche Position zunächst unzutreffend einschätzt, ist daher nicht immer für alle Zukunft daran gebunden. Entscheidend ist, ob die spätere Berufung auf ein Recht unter den festgestellten Umständen noch redlich erscheint.
Rechtsprechung: Zahlung auf ein früheres Konto
Im Urteil vom 17. März 2004 – VIII ZR 161/03 – beurteilte der BGH eine Kaufpreiszahlung auf eine alte Bankverbindung. Obwohl eine solche Überweisung grundsätzlich nicht die geschuldete Erfüllung bewirkte, scheiterte die erneute Inanspruchnahme im konkreten Fall an widersprüchlichem Verhalten. Der BGH stellte dabei auf besondere Umstände der Rechtsausübung ab. Die Entscheidung erlaubt somit keine allgemeine Missachtung einer neu mitgeteilten Bankverbindung.
Wie hängen Treu und Glauben und Verwirkung zusammen?
Verwirkung ist eine besondere Fallgruppe unzulässiger Rechtsausübung. Regelmäßig müssen neben einem längeren Zeitraum zusätzliche Umstände vorliegen, aufgrund derer der Verpflichtete darauf vertrauen durfte, das Recht werde nicht mehr geltend gemacht. Bloßes Abwarten genügt deshalb nicht automatisch. Verwirkung ist außerdem von der gesetzlichen Verjährung zu unterscheiden. Für beide gelten unterschiedliche Voraussetzungen und Folgen. Wer sich auf eine lange Untätigkeit beruft, muss deshalb auch erklären können, wodurch gerade ein schutzwürdiges Vertrauen entstanden sein soll.
Kann § 242 BGB Auskunft oder Mitwirkung begründen?
Unter besonderen Voraussetzungen können aus Treu und Glauben ergänzende Auskunfts- oder Mitwirkungspflichten entstehen. Ein allgemeines Recht, beliebige Informationen des Gegners zu erhalten, folgt daraus nicht. Erforderlich sind insbesondere eine tragfähige rechtliche Beziehung und eine schutzwürdige Ungewissheit über einen möglichen Anspruch, während die Auskunft zumutbar erteilt werden kann. Bestehen spezielle Auskunftsvorschriften, müssen diese zuerst geprüft werden. Umfang, Zweck und Grenzen der verlangten Information sollten konkret bezeichnet sein, damit der Anspruch nicht zu einer unbestimmten Ausforschung wird.
Was ist für die praktische Durchsetzung wichtig?
Der Vorwurf treuwidrigen Verhaltens sollte mit konkreten Vorgängen belegt werden. Wichtig sind Nachrichten, Absprachen, frühere Erklärungen und Maßnahmen, die im Vertrauen darauf getroffen wurden. Pauschale Hinweise auf Unfairness ersetzen diese Tatsachengrundlage nicht. Auch die eigene Vertragsdurchführung muss in die Prüfung einbezogen werden. Wer eine entstandene Unklarheit frühzeitig anspricht und seine Position nachvollziehbar erklärt, kann widersprüchliche Erwartungen begrenzen. Bei einem bestehenden Streit ist zu unterscheiden, ob ein Anspruch fehlt, seine Ausübung beschränkt ist oder lediglich einzelne Nebenpflichten verletzt wurden. Auch ein behaupteter Vertrauenstatbestand muss zeitlich eingeordnet werden. Spätere Kenntnisse können beeinflussen, ob weiteres Vertrauen noch geschützt ist und welche Reaktion der anderen Seite zugemutet werden konnte.