Nordrhein-Westfalen
Gesetz zu der Zweiten Zusatzvereinbarung zu dem Vertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Nordrhein – Körperschaft des öffentlichen Rechts –, dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Westfalen-Lippe – Körperschaft des öffentlichen Rechts –, der Synagogen-Gemeinde Köln – Körperschaft des öffentlichen Rechts – und dem Landesverband progressiver jüdischer Gemeinden in Nordrhein-Westfalen e.V. in der Fassung des Sechsten Änderungsvertrages vom 13. April 2022
Quellenkennung: 66631ae1-0067-4b19-8958-c3925493d599. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.
Stammnorm Ausfertigungsdatum 19.12.2024 Fassung Gültig ab 31.12.2024
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