Nordrhein-Westfalen

Satzungsbeschluss der Westfälischen Provinzial-Lebensversicherungsanstalt über die Ausgliederung des operativen Geschäfts der Westfälischen Provinzial-Lebensversicherungsanstalt

Lesefassung aus dem Landesportal

Quellenkennung: d4c28503-fc03-408a-87ee-7d5972336d2d. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Stammnorm Ausfertigungsdatum 19.11.2001 Fassung Gültig ab 01.01.2002

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

Stammnorm Ausfertigungsdatum 19.11.2001 Fassung Gültig ab 01.01.2002 Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Vom 19. November 2001 Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 1 Gegenstand Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren (1) Das operative Geschäft der Westfälischen Provinzial-Lebensversicherungsanstalt wird auf die Westfälische Provinzial Lebensversicherung Aktiengesellschaft ausgegliedert. (2) Die Westfälische Provinzial-Lebensversicherungsanstalt hält die Aktien der Westfälische Provinzial Lebensversicherung Aktiengesellschaft. Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 2 Durchführung der Ausgliederung Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Die Organe der Westfälischen Provinzial-Lebensversicherungsanstalt führen die zum Vollzug der Ausgliederung des operativen Geschäfts erforderlichen Schritte entsprechend ihren Zuständigkeiten durch. Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 3 Bekanntmachung Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Diese Satzung wird im Gesetz- und Verordnungsblatt Nordrhein-Westfalen bekannt gemacht. Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 4 In-Kraft-Treten Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Diese Satzung tritt am 1. Januar 2002 in Kraft. Genehmigt. Düsseldorf, den 19. November 2001 Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Im Auftrag Dr. Siegel Ausgefertigt. Münster, den 20. November 2001 Schäfer Dr. Winkler de Backere

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.