Nordrhein-Westfalen

Zustimmung zum Dritten Medienänderungsstaatsvertrag

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Quellenkennung: df948364-f141-4a83-8fd7-e71ddf64e8b3. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Stammnorm Ausfertigungsdatum 30.05.2023 Fassung Gültig ab 10.06.2023

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Stammnorm Ausfertigungsdatum 30.05.2023 Fassung Gültig ab 10.06.2023 Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Zustimmung zum Dritten Medienänderungsstaatsvertrag   Vom 30. Mai 2023   (Artikel 1 des Gesetzes zur Zustimmung zum Dritten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (Dritter Medienänderungsstaatsvertrag) und zur Änderung des WDR-Gesetzes (20. Rundfunkänderungsgesetz) vom 30. Mai 2023 (GV. NRW. S. 300))     Dem am 21. Oktober 2022 und 2. November 2022 unterzeichneten Dritten Medienänderungsstaatsvertrag zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland, der als Anlage diesem Gesetz beigefügt ist, wird zugestimmt.   Der Zeitpunkt des Inkrafttretens des Dritten Medienänderungsstaatsvertrags nach seinem Artikel 2 Absatz 2 wird im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen bekannt gemacht.     Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen   Der Ministerpräsident   Die Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie   Der Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien und Chef der Staatskanzlei

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.