Nordrhein-Westfalen

Verordnung über die Hegepläne - Hegeplanverordnung (HegeplanVO)

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Quellenkennung: 7a1eb815-b489-4101-aeea-cea08385bfd5. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Stammnorm Ausfertigungsdatum 19.04.2010 Fassung Gültig ab 12.12.2020

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Stammnorm Ausfertigungsdatum 19.04.2010 Fassung Gültig ab 12.12.2020 Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Vom 19. April 2010 Auf Grund des § 30 a Absatz 1 und 4 des Landesfischereigesetzes (LFischG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Juni 1994(GV. NRW. S.516, ber. S. 864), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. Februar 2010 (GV. NRW. S. 137), wird nach Anhörung des zuständigen Landtagsausschusses und nach Anhörung des Beirates für das Fischereiwesen verordnet: Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 1 Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Fußnoten § 1 geändert, § 2 und Anlage 1 neu gefasst sowie Anlage 2 angefügt durch Verordnung vom 27. November 2020 (GV. NRW. S. 1122), in Kraft getreten am 12. Dezember 2020. Gewässer oder Gewässersysteme mit besonderer fischereilicher und ökologischer Bedeutung, für die die Fischereiberechtigten gemäß § 30 a Absatz 1 LFischG Hegepläne aufzustellen haben, sind in der Anlage 1 aufgeführt. Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 2 Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Fußnoten § 1 geändert, § 2 und Anlage 1 neu gefasst sowie Anlage 2 angefügt durch Verordnung vom 27. November 2020 (GV. NRW. S. 1122), in Kraft getreten am 12. Dezember 2020. Die Mindestinhalte der Hegepläne gemäß § 30 a Absatz 4 des Landesfischereigesetzes sind in Anlage 2 festgelegt. Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Fußnoten § 3 zuletzt geändert durch Verordnung vom 27. November 2020 (GV. NRW. S. 1122), in Kraft getreten am 12. Dezember 2020. Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft; sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft. Gleichzeitig tritt die Ordnungsbehördliche Verordnung zu § 30a Landesfischereigesetz (Hegeplanverordnung) vom 12. Dezember 1997 (GV. NRW. 1998 S. 28) außer Kraft.   Der Minister für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.