Nordrhein-Westfalen

Verordnung zur Anpassung der Grenzen der Amtsgerichtsbezirke Gelsenkirchen-Buer und Gladbeck an geänderte Gemeindegrenzen

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Quellenkennung: 3d78e6a4-aea4-40a5-be8d-e0bb1147405d. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Stammnorm Ausfertigungsdatum 25.02.1999 Fassung Gültig ab 01.01.2000

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Stammnorm Ausfertigungsdatum 25.02.1999 Fassung Gültig ab 01.01.2000 Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Fußnoten SGV. NRW. 301. Vom 25. Februar 1999 Aufgrund des § 5 Abs. 3 des Gesetzes über die Gliederung und die Bezirke der ordentlichen Gerichte vom 7. November 1961 (GV. NRW. S. 331), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Juli 1995 (GV. NRW. S. 924), wird zur Anpassung der Grenzen der Amtsgerichtsbezirke Gelsenkirchen-Buer und Gladbeck an die durch Gebietsänderungsverfügung der Bezirksregierung Münster vom 19. Februar 1999 (31.1.3) geänderte Grenze zwischen der kreisfreien Stadt Gelsenkirchen und der Stadt Gladbeck verordnet: Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 1 Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Unter Abtrennung von dem Bezirk des Amtsgerichts Gelsenkirchen-Buer werden die Flurstücke Gemarkung Buer, Flur 101, Nrn. 403, 404, 406, 407, 410 und 411 dem Bezirk des Amtsgerichts Gladbeck zugeteilt. Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 2 Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Diese Verordnung tritt am 1. April 1999 in Kraft. Der Minister für Inneres und Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.