Nordrhein-Westfalen
Gesetz über die Abspaltung von Glücksspielbeteiligungen von der NRW.BANK Anstalt des öffentlichen Rechts und über die Einwilligung zur Verschmelzung der Finanzierungsgesellschaft des Landes NRW zur Kapitalerhöhung bei der WestLB AG mbH mit der Beteiligungsverwaltungsgesellschaft des Landes Nordrhein-Westfalen mbH (Glücksspielbeteiligungsabspaltungsgesetz – GlüBetAbG)
Quellenkennung: 8a75ae67-e473-45bf-a0c6-4d8fcb88b31e. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.
Stammnorm Ausfertigungsdatum 30.05.2023 Fassung Gültig ab 10.06.2023
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