Nordrhein-Westfalen

Verordnung über die Feststellungsprüfung zur Aufnahme eines Hochschulstudiums (Feststellungsprüfungsordnung Hochschule – PO-FeP-Hochschule)

Lesefassung aus dem Landesportal

Quellenkennung: 9569c443-ebd2-4afa-890c-60060456c515. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Stammnorm Ausfertigungsdatum 21.01.2010 Fassung Gültig ab 01.06.2019

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Originaldateien und Anlagen

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NRW. S. 476), in Kraft getreten am 2. Juni 2015; Absatz 3 aufgehoben durch Artikel 1 der Verordnung vom 22. Mai 2019 (GV. NRW. S. 229), in Kraft getreten am 1. Juni 2019. (1) Die Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. (2) Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Ausbildungs- und Prüfungsordnung Studienkollegs vom 8. April 2003(GV. NRW. S. 224, ber. S. 257) außer Kraft.   Die Ministerin für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.