Nordrhein-Westfalen
Verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zur Umsetzung der Förderung der Gemeinsamen Agrarpolitik in Nordrhein-Westfalen soweit investive Interventionen nach den Artikeln 73 bis 78 sowie der Bienenzuchtsektor nach Artikel 42 Buchstabe b in Verbindung mit Titel III Kapitel III Abschnitt 3 der Verordnung (EU) 2021/2115 betroffen sind (GAP-Förderverordnung NRW Investiv – GAPFöVO Investiv)
Quellenkennung: 8fb22505-7f91-4d74-aa3c-676937c638a4. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.
Stammnorm Ausfertigungsdatum 11.08.2025 Fassung Gültig ab 23.08.2025
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