Nordrhein-Westfalen

Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Dortmund (Fluglärmschutzverordnung Dortmund - FluLärmDortmundV)

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Quellenkennung: 46251b41-1d75-495d-84c2-b6ef3bae4dce. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Stammnorm Ausfertigungsdatum 11.09.2012 Fassung Gültig ab 25.09.2012

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Stammnorm Ausfertigungsdatum 11.09.2012 Fassung Gültig ab 25.09.2012 Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Auf Grund des § 4 Absatz 2 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2550) wird mit Zustimmung des für die kommunale Selbstverwaltung zuständigen Ausschusses des Landtags verordnet: Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 1 Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Zum Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen durch Fluglärm in der Umgebung des Verkehrsflughafens Dortmund wird der in § 2 bestimmte Lärmschutzbereich festgesetzt. Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 2 Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Der Lärmschutzbereich mit seinen zwei Tag-Schutzzonen und seiner Nacht-Schutzzone wird bestimmt durch die Verbindungslinien zwischen den in Anlage 1 genannten Kurvenpunkten, soweit diese Linien außerhalb des Flugplatzgeländes verlaufen. Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 3 Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren (1) Liegt eine bauliche Anlage zu einem Teil im Lärmschutzbereich, so gilt sie als ganz im Lärmschutzbereich gelegen. Liegt eine bauliche Anlage zu einem Teil in der Tag-Schutzzone 1, so gilt sie als ganz in dieser Schutzzone gelegen. Liegt eine bauliche Anlage zu einem Teil in der Nacht-Schutzzone und zu dem anderen Teil in einer der Tag-Schutzzonen, so gilt sie als ganz in der Nacht-Schutzzone gelegen.  (2) Auf die Errichtung einer baulichen Anlage ist Absatz 1 entsprechend anzuwenden. Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 4 Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Der nach § 2 bestimmte Lärmschutzbereich ist in einer topographischen Karte im Maßstab 1:50 000 und in Blättern der Deutschen Grundkarte im Maßstab 1:5 000 dargestellt. Die topographische Karte ist als Anlage 2 dieser Verordnung beigefügt. Die Blätter der Deutschen Grundkarte sind bei der Bezirksregierung Arnsberg, Seibertzstr. 1, 59821 Arnsberg, zu jedermanns Einsicht archivmäßig gesichert niedergelegt. Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 5 Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren (1) Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. (2) Das für Immissionsschutz zuständige Ministerium berichtet der Landesregierung bis zum 31. Dezember 2016 und danach alle fünf Jahre über die Notwendigkeit des Fortbestehens dieser Verordnung. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Die Ministerpräsidentin Der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.