Nordrhein-Westfalen

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt, des technischen Verwaltungsinformatikdienstes des Landes Nordrhein-Westfalen (VAP VIT)

Lesefassung aus dem Landesportal

Quellenkennung: a68b5ec1-fd93-402e-a153-e5b947671e15. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Stammnorm Ausfertigungsdatum 09.04.2020 Fassung Gültig ab 13.02.2021

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Originaldateien und Anlagen

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uar 2021. Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.     Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen   Der Minister des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen   Der Minister der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.