Nordrhein-Westfalen
Verordnung zur elektronischen Aktenführung bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften für den Rechtshilfeverkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten nach dem ‚Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen im Land Nordrhein-Westfalen (eAkten-Verordnung Rechtshilfe nach dem IRG – eAktVO RHSt)
Quellenkennung: d9e25334-c6fa-4f30-94b7-ad283d3e7f2e. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.
Stammnorm Ausfertigungsdatum 16.04.2025 Fassung Gültig ab 30.04.2025
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