Nordrhein-Westfalen

Übergang der Anstaltsträgerschaft an der LBS Westdeutsche Landesbausparkasse

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Stammnorm Ausfertigungsdatum 01.08.2002 Fassung Gültig ab 14.02.2003 Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Fußnoten SGV. NRW. 764. Vom 1. August 2002 Auf der Grundlage des § 4 Abs. 2 des Gesetzes über die LBS Westdeutsche Landesbausparkasse vom 2. Juli 2002 (GV. NRW. S. 284) - Artikel 2 des Gesetzes zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse der öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute in Nordrhein-Westfalen vom 2. Juli 2002 (GV. NRW. S. 284) - ist die Anstaltsträgerschaft an der LBS Westdeutsche Landesbausparkasse am 1. August 2002 durch öffentlich-rechtlichen Vertrag je zur Hälfte auf den Rheinischen Sparkassen- und Giroverband und den Westfälisch-Lippischen Sparkassen- und Giroverband übertragen worden. Das Innenministerium hat den Vertrag am 1. August 2002 genehmigt.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.