Nordrhein-Westfalen

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Vereinbarkeit des § 3 des nordrhein-westfälischen Gesetzes über die Bezüge der kriegsgefangenen Beamten

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Quellenkennung: 1d9e1fa0-e7a9-4b5f-9427-5e0b4a6508e5. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Stammnorm Ausfertigungsdatum 13.11.1962 Fassung Gültig ab 01.01.2000

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Stammnorm Ausfertigungsdatum 13.11.1962 Fassung Gültig ab 01.01.2000 Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Fußnoten GS. NW. S. 269/SGV. NW. 20320. Vom 13. November 1962 Aus dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts - 2 BvL 4 60 - vom 13. November 1962 in dem Verfahren wegen verfassungsrechtlicher Prüfung des § 3 des nordrhein-westfälischen Gesetzes über die Bezüge der kriegsgefangenen Beamten vom 15. Dezember 1952 (GV. NW. S. 427) wird nachfolgend der Entscheidungssatz veröffentlicht: § 3 des nordrhein-westfälischen Gesetzes über die Bezüge der kriegsgefangenen Beamten vom 15. Dezember 1952 (GV. NW. S. 427) ist mit dem Grundgesetz und mit dem Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen vom 11. Mai 1951 (BGBl. I S. 307) vereinbar. Der vorstehende Entscheidungssatz hat gemäß § 31 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht Gesetzeskraft. Düsseldorf, den 25. Februar 1963 Der Chef der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.