Nordrhein-Westfalen

Gesetz zur Erprobung von Zeitwertkonten

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Quellenkennung: 6974e54b-a86e-4d7a-9134-fc3fe5197d77. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Stammnorm Ausfertigungsdatum 14.06.2016 Fassung Gültig ab 01.07.2016

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Stammnorm Ausfertigungsdatum 14.06.2016 Fassung Gültig ab 01.07.2016 Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Vom 14. Juni 2016   (Artikel 46 des Gesetzes vom 14. Juni 2016 (GV. NRW. S. 310)) Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 1 Experimentierklausel Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Der Landschaftsverband Rheinland kann im Einvernehmen mit dem für Inneres zuständigen Ministerium und dem Finanzministerium zur Erprobung der Verbesserung der Rahmenbedingungen für flexiblere Gestaltungen des Berufslebens durch Dienstvereinbarung ein geldbasiertes Zeitwertkontensystem für seine Beamtinnen und Beamten einrichten. Führt die Erprobung zu einer Beeinträchtigung dienstlicher Interessen, ist das Modell entsprechend anzupassen. Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 2 Sonderregelung Beihilfe Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Während der Beurlaubung zur Durchführung eines geldbasierten Zeitwertkontensystems (Entnahmezeitraum) besteht ein Anspruch auf Leistung der Krankenfürsorge in entsprechender Anwendung der Beihilferegelungen für Beamtinnen und Beamte mit Dienstbezügen. § 64 Absatz 5 Satz 2 des Gesetzes über die Beamtinnen und Beamten des Landes Nordrhein-Westfalen vom 14. Juni 2016 (GV. NRW. S. 310) in der jeweils geltenden Fassung gilt entsprechend. Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 3 Inkrafttreten Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 2016 in Kraft.     Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen   Die Ministerpräsidentin   Die Ministerin für Schule und Weiterbildung   Der Finanzminister   Der Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk   Der Minister für Inneres und Kommunales   Der Minister für Arbeit, Integration und Soziales   Der Justizminister   Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz   Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr   Die Ministerin für Innovation, Wissenschaft und Forschung   Die Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport   Die Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter   Der Minister für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien und Chef der Staatskanzlei

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.