Nordrhein-Westfalen

Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Thüringen und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Zugehörigkeit der Steuerberater und Steuerberaterinnen des Freistaats Thüringen zum Versorgungswerk der Steuerberater im Land Nordrhein-Westfalen

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Quellenkennung: 6471aa80-514f-489e-9cf1-13eda5a6664b. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Stammnorm Ausfertigungsdatum 16.12.2003 Fassung Gültig ab 11.01.2008

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Stammnorm Ausfertigungsdatum 16.12.2003 Fassung Gültig ab 11.01.2008 Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Vom 16. Dezember 2003 (Artikel 2 des Gesetzes v. 16. 12. 2003 (GV. NRW. S 778)) Dem am 13. Oktober 2003 in Erfurt und am 12. September 2003 in Düsseldorf unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Thüringen und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Zugehörigkeit der Steuerberater und Steuerberaterinnen des Freistaats Thüringen zum Versorgungswerk der Steuerberater im Land Nordrhein-Westfalen wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird als Anlage zu diesem Gesetz bekannt gemacht. Hinweis In-Kraft-Treten (Artikel 3 Satz 2 des Gesetzes v. 16. 12. 2003 (GV. NRW. S 778)) Der Tag des In-Kraft-Tretens des Staatsvertrages gemäß Artikel 9 Abs. 1 des Staatsvertrages wird gesondert bekannt gemacht. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Der Stellvertreter des Ministerpräsidenten Der Finanzminister Der Minister für Wirtschaft und Arbeit Die Ministerin für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie Zusatz (Bekanntmachung des In-Kraft-Tretens des Staatsvertrages zwischen dem Freistaat Thüringen und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Zugehörigkeit der Steuerberater und Steuerberaterinnen des Freistaats Thüringen zum Versorgungswerk der Steuerberater im Land NRW vom 12. September/13. Oktober 2003, vom 2. März 2004 (GV. NRW. S. 125)) Nachdem die von den Ländern Nordrhein-Westfalen und Thüringen ausgefertigten Ratifikationsurkunden am 9. Januar/25. Februar 2004 ausgetauscht wurden, ist der Staatsvertrag gemäß Artikel 9 Abs. 1 am 1. März 2004 in Kraft getreten. Der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen Zusatz: (Bekanntmachung des Inkrafttretens des Staatsvertrages zur Änderung des Staatsvertrages zwischen dem Freistaat Thüringen und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Zugehörigkeit der Steuerberater und Steuerberaterinnen des Freistaats Thüringen zum Versorgungswerk der Steuerberater im Land Nordrhein-Westfalen vom 12. September/13. Oktober 2003, vom 29. Januar 2008 (GV. NRW. S. 138))   Nachdem die vom Freistaat Thüringen und vom Land Nordrhein-Westfalen ausgefertigten Ratifikationsurkunden am 6. November 2007/21. Januar 2008 ausgetauscht wurden, tritt der Staatsvertrag gemäß Artikel 2 am 1. Februar 2008 in Kraft.   Der Stellvertreter des Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen Prof. Dr. Andreas  P i n k w a r t

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.