Nordrhein-Westfalen

Namensänderung der Landesbank Nordrhein-Westfalen

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Quellenkennung: bbefe6d0-ac83-48ab-9f85-f1afac0fbade. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Stammnorm Ausfertigungsdatum 31.03.2004 Fassung Gültig ab 07.05.2004

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Stammnorm Ausfertigungsdatum 31.03.2004 Fassung Gültig ab 07.05.2004 Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Fußnoten SGV. NRW. 764. Vom 31. März 2004 Auf der Grundlage des § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Landesbank Nordrhein-Westfalen vom 16. März 2004 (GV. NRW. S. 126) - Artikel 1 des Gesetzes zur Umstrukturierung der Landesbank Nordrhein-Westfalen zur Förderbank des Landes Nordrhein-Westfalen und zur Änderung anderer Gesetze vom 16. März 2004 (GV. NRW. S. 126) - ist die Landesbank Nordrhein-Westfalen durch § 1 Abs. 1 der Neufassung ihrer Satzung vom 3. März 2004 (GV. NRW. S. 201) mit Wirkung vom 31. März 2004 in NRW.BANK umbenannt worden. Das Innenministerium hat die Satzung am 5. April 2004 genehmigt

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.