Nordrhein-Westfalen

Namensänderung des Hindu Shankarar Sri Kamadchi Ampal Tempel e.V. (Europa) mit Sitz in Hamm-Uentrop in Hinduistische Gemeinde in Deutschland, K. d. ö. R.

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Stammnorm Ausfertigungsdatum 10.01.2018 Fassung Gültig ab 01.03.2017 Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Vom 10. Januar 2018   Der Vorstand des Hindu Shankarar Sri Kamadchi Ampal Tempel e.V. (Europa) mit Sitz in Hamm-Uentrop, dem mit Verordnung vom 14. Februar 2017 (GV. NRW. S. 287) die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen worden sind, hat am 24. Juni 2017 die Namensänderung in Hinduistische Gemeinde in Deutschland, K. d. ö. R. mit Rückwirkung zum 1. März 2017 beschlossen.   Der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen Im Auftrag H o l t g r e w e

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.