Nordrhein-Westfalen

Verordnung zur Zuweisung weiterer Aufgaben an das Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung

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Quellenkennung: c9ef42be-2d48-40c3-a8ff-6415c75834fd. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Stammnorm Verkündet durch GV. NRW. 2025 S. 1039 Ausfertigungsdatum 18.11.2025 Fassung Gültig ab 09.12.2025

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Stammnorm Verkündet durch GV. NRW. 2025 S. 1039 Ausfertigungsdatum 18.11.2025 Fassung Gültig ab 09.12.2025 Vom 18. November 2025   Auf Grund des § 2 Absatz 5 des LAVE-Errichtungsgesetzes vom 11. März 2025 (GV. NRW. S. 288) verordnet das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz nach Anhörung des fachlich zuständigen Ausschusses des Landtags: Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 1 Zuweisung weiterer Aufgaben an das Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Dem Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung wird die Ausführung folgender Vorschriften übertragen: 1. des Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetzes vom 27. Februar 2008 (BGBl. I S. 258) in der jeweils geltenden Fassung, 2. des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes vom 10. Mai 2012 (BGBl. I S. 1070) in der jeweils geltenden Fassung, 3. der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung vom 30. Oktober 1997 (BGBl. I S. 2616) in der jeweils geltenden Fassung, 4. der PKW-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung vom 28. Mai 2004 (BGBl. I S. 1037) in der jeweils geltenden Fassung und 5. die Reifenkennzeichnungsverordnung vom 5. Juli 2021 (BGBl. I S. 2439) in der jeweils geltenden Fassung. Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung zur Zuweisung weiterer Aufgaben an das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz vom 15. Oktober 2013 (GV. NRW. S. 582), die durch Verordnung vom 5. März 2017 (GV. NRW. S. 344) geändert worden ist, außer Kraft. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Der Ministerpräsident Der Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Die Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.