Sachsen

ZustimmungsG Glücksspielstaatsvertrag

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Quellenkennung: 11666. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Fundstelle und systematische Gliederungsnummer SächsGVBl. 2007 Nr. 15, S. 542 Fsn-Nr.: 606-8A · Gültigkeitszeitraum Fassung gültig ab: 19. Dezember 2007

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Zustimmung zum Glücksspielstaatsvertrag erlassen als Artikel 1 des Gesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag Vom 14. Dezember 2007 (1) Dem Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag – GlüStV), der am 31. Juli 2007 von den in diesem Staatsvertrag genannten Ländern geschlossen wurde, wird zugestimmt. (2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.