Nordrhein-Westfalen

Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Landkreises Halle

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Quellenkennung: 382257da-3679-4fe0-9d25-1ae4966c4200. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Stammnorm Ausfertigungsdatum 24.06.1969 Fassung Gültig ab 01.01.2000

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Stammnorm Ausfertigungsdatum 24.06.1969 Fassung Gültig ab 01.01.2000 Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Vom 24. Juni 1969 Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 1 Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren (1) Die Gemeinden Barnhausen, Berghausen, Stadt Borgholzhausen, Casum, Cleve, Hamlingdorf, Holtfeld, Kleekamp, Oldendorf, Ostbarthausen, Westbarthausen und Wichlinghausen, Amt Borgholzhausen, werden zu einer neuen amtsfreien Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Borgholzhausen und führt die Bezeichnung ,,Stadt". (2) Das Amt Borgholzhausen wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Borgholzhausen. Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 2 Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Die Gemeinden Ascheloh, Eggeberg und Gartnisch, Amt Halle, werden in die Stadt Halle (Westf.), Amt Halle, eingegliedert. Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 3 Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren (1) Der Gebietsänderungsvertrag zwischen den Gemeinden Barnhausen, Berghausen, Stadt Borgholzhausen, Casum, Cleve, Hamlingdorf, Holtfeld, Kleekamp, Oldendorf, Ostbarthausen, Westbarthausen, Wichlinghausen und dem Amt Borgholzhausen vom 21. Januar 1969 wird mit folgenden Maßgaben bestätigt: [Anlage 1] 1. § 2 Abs. 2 findet keine Anwendung, 2. in § 4 Abs. 3 entfallen die Worte ,,und die Ausübung bestehender Vorkaufsrechte". (2) Die Gebietsänderungsverträge zwischen den Gemeinden Ascheloh, Eggeberg, Gartnisch und der Stadt Halle [Anlage 2, 2 a, 2 b] vom 6. Februar 1969 werden mit der Maßgabe bestätigt, daß 1. Bauleitpläne nur übergeleitet werden, soweit es sich um rechtsverbindlich festgesetzte Bebauungspläne handelt, 2. die in der Aufstellung befindlichen Bebauungspläne der Gemeinde Gartnisch nur weitergeführt werden, wenn sie mit dem neuen Flächennutzungsplan der Stadt Halle im Einklang stehen und 3. die Stadt Halle nur insoweit verpflichtet ist, 15% ihres Haushaltsansatzes für Wegebaumaßnahmen zu Wegebauzwecken im Gebiet der Gemeinde Gartnisch zu verwenden, als dies mit einer sinnvollen Planung für den Gesamtraum zu vereinbaren ist. Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 4 Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Der am 27. September 1964 gewählte Rat der Stadt Halle und die im Anschluß daran gewählte Amtsvertretung des Amtes Halle werden aufgelöst. § 29 Abs. 2 der Gemeindeordnung und § 2 der Amtsordnung in Verbindung mit § 29 Abs. 2 der Gemeindeordnung gelten entsprechend. Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 5 Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Die Gemeinde Borgholzhausen wird dem Amtsgericht Halle zugeordnet. Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 6 Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 1969 in Kraft. Die Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.